Ein Vermächtnis der Superlative ist die Welterbekonvention der UNESCO vom 16. November 1972.
Über 900 Kultur- und Naturerbestätten auf dem gesamten Erdball sind es mittlerweile, deren „außergewöhnliche Bedeutung“ sie zu einem „Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit“ werden lassen, welches erhalten werden soll. Das Übereinkommen ist eine globale Friedenserklärung, denn bis heute haben 187 Staaten diese Vereinbarung anerkannt, deren Hauptziel der Erhalt, die Überlieferung, der Schutz und die Sicherung herausragender Orte der Menschheitsgeschichte bzw. der Welt sind.
Aufgenommen werden „Meisterwerke menschlicher Schöpferkraft“; „Einzigartigkeit“, „Authentizität“ und „universeller Wert“ zeichnen die in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommenen Kulturdenkmäler aus. Es spricht für den Harz, dass sich in dieser Gebirgslandschaft drei Welterbestätten finden, die zudem aus unterschiedlichen Bereichen stammen. Sie stehen exemplarisch für die romantischen Städtchen, geheimnisvollen Bergwerke, spirituellen Orte und sagenumwobenen Berge: